Schon gehört? Punktehandel: Gesetzeslücke ermöglicht Behördentäuschung
Wer einen schweren Verkehrsverstoß begeht, muss mit einer Eintragung im Flensburger Punkteregister und einem Fahrverbot rechnen. Bei acht Punkten gilt man als ungeeignet ein Fahrzeug zu führen und die Fahrerlaubnis [Mehr lesen…]