Verjährungsfristen: Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs
Mit Ablauf des 31.12. eines jeden Jahres verjähren alle Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist (3 Jahre) unterliegen. Ende 2018 verjähren also die Forderungen, die 2015 entstanden sind. [Mehr lesen…]