Tipps zu Abofallen im Internet

Rund 5,4 Millionen Deutsche sind laut Institut für angewandte Sozialwissenschaft bereits einmal auf eine sogenannte Abofalle im Internet reingefallen. Viele Betrüger gehen sehr geschickt vor und tarnen ihre kostenpflichtigen Dienstleistungen als vermeintlich kostenfreien Service.

Seit August 2012 können Verbraucher jedoch aufatmen: Die sogenannte Button-Lösung – eine Präventionsmaßnahme der Bundesregierung – schützt vor unbeabsichtigtem Vertragsabschluss und erschwert kriminellen Seitenbetreibern das Handwerk. Anja-Mareen Decker, Leiterin der Advocard Rechtsabteilung aus Hamburg, klärt über gängige Tricks auf und gibt Ratschläge für Betroffene.

Tipps zu Abofallen im Internet
Tipps zu Abofallen im Internet

Verbraucher sollten stutzig werden, wenn für die kostenfreie Nutzung einer Website direkt zu Beginn eine Registrierung notwendig ist. Viele Betrüger fordern in den meisten Fällen nicht nur den vollen Namen und eine E-Mail-Adresse, sondern auch eine persönliche Anschrift. Oftmals sammeln sie diese unter einem Vorwand wie etwa für die Zusendung umfassender Produktinformationen, damit Internetnutzer im Vorfeld keinen Verdacht schöpfen.

Auf diese Weise erhalten die Betreiber alle wichtigen Informationen, die sie für den Versand ihrer Rechnung benötigen. „Auch wenn oft lästig, sollte das ungeliebte Kleingedruckte beim Besuch einer entsprechenden Internetsite direkt als Erstes geprüft werden, um Missverständnisse zu vermeiden“, so Anja-Mareen Decker. Hier ist Sorgfalt geboten, da viele Betrüger in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihre Kostenforderungen geschickt verstecken.

Indem sie beispielsweise Worte statt Ziffern verwenden, übersehen Laien in vielen Fällen die Preisangaben. Aber es gibt noch zahlreiche weitere Merkmale, die auf betrügerische Websites schließen lassen: Ist lediglich die Angabe eines Postfachs oder einer Auslandsadresse zu finden, sollten Verbraucher die Seriosität anzweifeln. Denn in Deutschland sind auf jeder Website zwingend Angaben zum Betreiber der Website (Geschäftsführung, Name, Rechtsform) sowie eine gültige Postanschrift zu nennen. „Am sichersten ist es, bei ersten Bedenken die Website direkt zu verlassen“, rät Decker.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Button-Lösung am 01. August 2012 sind Internetnutzer rechtlich gesehen auf der sicheren Seite. Demnach muss ein deutlich sichtbarer Button mit einer Aussage wie etwa „zahlungspflichtige Bestellung“ den Verbraucher auf einen Kaufabschluss aufmerksam machen. Wer bereits vor dem 01. August 2012 in eine Abofalle getappt ist, muss aber nicht in Panik verfallen. In diesem Fall ist der Betreiber in der Nachweispflicht, dass einer Zahlung für seinen Dienst zugestimmt wurde.

Tipp: Generell gilt bei allen Internetverträgen eine Widerrufsfrist von mindestens 14 Tagen. Sind unberechtigte Zahlungsaufforderungen im Briefkasten gelandet, sollte man sich nicht verunsichern lassen und nicht zahlen, wenn wissentlich kein Vertrag eingegangen wurde. Man kann dem Schriftverkehr – ob per Post oder E-Mail – gelassen entgegensehen und braucht nicht zu reagieren.

Erst beim Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheides muss diesem unverzüglich gegenüber dem Gericht widersprochen werden. Hier empfiehlt es sich, juristische Unterstützung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.

Foto: David Evison – Advocard / Web: advocard.de

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