38% höhere Entschädigung nach einem Unfall? Das Gutachten entscheidet

Unser Auto ist unser zuverlässigster Begleiter, der uns täglich bei Wind und Wetter zu Diensten ist. Aber jedem kann es jederzeit passieren. Ob auf dem Parkplatz beim Ausparken, jemand, der aus einer Nebenstraße heraus die Vorfahrt nicht beachtet hat, ein unachtsamer Zeitgenosse, der auf sein Handy geschaut hat: Auf einmal knallt, kracht oder knirscht es und man ist unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt.

Gut wenn wenigstens keine Menschen zu Schaden gekommen sind. Dennoch kommt so einiges auf die Beteiligten zu. Besonders bei unverschuldeten Unfällen ist alles umso ärgerlicher für die Geschädigten. Bitte niemals in einem solchen Falle etwas unterschreiben und auch nicht mit schnellem Bargeld abspeisen lassen, auch wenn die Summe hoch erscheint.

Schäden am Kraftfahrzeug über den Daumen peilend abzuschätzen, geht fast immer ins Auge. Ein kleiner Lackschaden an der Stoßstange, was soll da schon weiter sein… Die Versuchung, die angebotenen 300 Euro einfach anzunehmen, ist hoch. Doch vielfach sind auf den ersten Blick nicht zu erkennende Schäden entstanden, die im schlimmsten Falle sogar die Struktur des Fahrzeugs in Mitleidenschaft gezogen haben könnten.

Wenn beim nächsten TÜV-Termin die Plakette versagt wird, weil Schäden gefunden werden, obwohl Sie den Unfall schon längst vergessen hatten, ist es zu spät! Daher ist eine fachkundige Begutachtung direkt nach einem Unfall unbedingt zu empfehlen. Nur so haben Sie Anspruch auf eine korrekte Entschädigung.

Der Gesetzgeber hat vorgesorgt

Wer unverschuldet einen Schaden erleidet, der ist in Deutschland vom Gesetz umfänglich geschützt. Schließlich ist er so zu stellen, als wäre der Unfall nie passiert. Doch nach dem Knall sehen Sie sich nicht nur in einer unerwünschten, sondern auch in einer ungewohnten Situation. Denn zunächst einmal stehen Sie (meist noch unter Zeitdruck) irgendwo im Nirgendwo, allein und Ihr Herz klopft bis zum Hals.

Autounfall
Ruhe bewahren beim Autounfall / © pixabay.com

Daher heißt es erst einmal Ruhe bewahren und eventuelle Schäden an Personen, auch an sich selbst, auszuschließen. Machen Sie Fotos aus verschiedenen Richtungen! Fotografieren Sie mit dem Handy die Gesamtsituation aus gebührendem Abstand, Schäden am eigenen und am beteiligten Fahrzeug, die Stellung der Fahrzeuge zueinander und wenn möglich auch so, dass man die Kennzeichen erkennt.

Selbst wenn es nicht so schlimm aussieht, ist Ihre volle Aufmerksamkeit gefragt. Denn unabhängig von der Schwere des Zusammenstoßes bleiben Ihnen viel Lauferei und Unannehmlichkeiten, bis das Fahrzeug wieder repariert in der Garage steht. Wichtig ist, dass Sie letztlich nicht auf einem Teil Ihres Schadens sitzen bleiben. Denn häufig versuchen die Versicherungen, sich um Zahlungen zu drücken, den entstandenen Schaden geringer einzuschätzen oder den Geschädigten in bestimmte Werkstätten zu locken.

Sie müssen nichts von alledem akzeptieren! Ab 750 Euro Schadenssumme haben Sie das Recht, einen Gutachter selbst zu bestimmen. Eine gute Hilfe und Entlastung in so einem Falle sind Gutachter, die einem einen Großteil des Stresses abnehmen können. Schnell einen entsprechenden Gutachter zu finden, ist von entscheidender Bedeutung.

Bei Gutachterix finden Sie sofort Experten, die Ihnen schnell und unkompliziert allen erforderlichen Papierkram abnehmen und Ihre Rechte sichern. Unabhängig von Interessen Dritter und mit viel Fachkompetenz werden Unfallgutachten erstellt, die dann auch von der Versicherung anerkannt werden müssen.

Diese liegen bis zu 38% höher, als vergleichbare Gutachten von versicherungseigenen Gutachtern. So kommen schnell ein paar Hunderter oder gar Tausender zusammen. Keine Sorge, für Sie ist dieser Service zu 100% kostenlos, da Sie auch hierbei vom Gesetzgeber geschützt sind.

Die Leistungen der Gutachter kann weit über das Unfallgutachten hinausgehen. Auch der nicht zu unterschätzende Kommunikationsaufwand mit der gegnerischen Versicherung wird Ihnen ohne Zusatzkosten abgenommen. Nicht zuletzt gelten rechtssichere Gutachten vor Gericht als Beweissicherung.

Gutachten, Werkstatt oder Kostenvoranschlag?

Eine Autowerkstatt repariert beschädigte Fahrzeuge und kann hierfür Kostenvoranschläge erstellen. Doch als Geschädigter stehen Ihnen im Rahmen der Schadenregulierung oft deutlich umfangreichere Entschädigungsleistungen zu als lediglich die Instandsetzung und Übernahme von deren Kosten. Sowohl Wertminderung als auch Nutzungsausfall oder kostenfreier Mietwagen bleiben beim Kostenvoranschlag unberücksichtigt. Daher empfehlen wir, stets einen Gutachter einzuschalten.

Fotos / Quelle: gutachterix.de

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