Rickmers-Insolvenz: Interessengemeinschaft für Anleger

Die Rickmers Gruppe hat Insolvenzantrag gestellt. Wie die Wirtschaftswoche online meldet, soll das Amtsgericht Hamburg dem Antrag auf Sanierung in Eigenverwaltung bereits zugestimmt und einen Sachwalter bestellt haben. Die Gläubiger, unter ihnen auch die Anleger der 275 Millionen Euro schweren Rickmers-Anleihe, sitzen auf heißen Stühlen. Sie müssen sich fragen, ob und wieviel sie von ihrem Geld noch wiedersehen werden.

Eigentlich hätten die Gläubiger am 1. Juni 2017 über ein breit aufgelegtes Restrukturierungskonzept entscheiden sollen. Zu der Abstimmung ist es nicht mehr gekommen, nachdem die HSH Nordbank als eine der wichtigsten Gläubigerbanken schon am Vorabend ihre Zustimmung verweigert hat, da sie das Konzept nicht für tragfähig hält. Nach Angaben der Rickmers Holding kam die Entscheidung überraschend. Ohne die Zustimmung der Gläubiger zu dem Sanierungskonzept blieb offenbar nur noch der Gang zum Insolvenzgericht.

Rickmers-Insolvenz: Interessengemeinschaft für Anleger
Rickmers-Insolvenz: Interessengemeinschaft für Anleger

Im Insolvenzverfahren soll nun in Eigenverwaltung doch noch die Rettung der traditionsreichen Rickmers Reederei geschafft werden. „Eigenverwaltung bedeutet aber auch, dass die bisherige Führungscrew weiter auf der Brücke steht und von einem Sachwalter unterstützt wird. Genauere Pläne zur Rettung wurden noch nicht präsentiert. Angesichts der enormen Schulden wird die Sanierung aber wohl kaum ohne große Zugeständnisse der Gläubiger gelingen. Was im Insolvenzverfahren auf die Anleger zukommt, ist auch noch offen. Mögliche Zahlungen aus einer Insolvenzquote werden aber voraussichtlich nicht viel mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein sein“, befürchtet Rechtsanwältin Eva Birkmann, Brüllmann Rechtsanwälte.

Dennoch müssen die Anleger ihr Geld noch nicht endgültig abschreiben, meint die Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Denn unabhängig vom Insolvenzverfahren können noch weitere rechtliche Schritte ergriffen werden. In Betracht kommen vor allem Ansprüche auf Schadensersatz. Diese können entstanden sein, wenn die Emissionsprospekte zu der Anleihe fehlerhaft waren oder die Anleger nicht ordnungsgemäß beraten wurden.

Rechtsanwältin Birkmann: „Zu einer ordnungsgemäßen Beratung gehört auch, dass die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage umfassend aufgeklärt werden. Als die Rickmers-Anleihe im Jahr 2013 emittiert wurde, befand sich die Handelsschifffahrt schon in einer schweren Krise. Umso deutlicher hätten die Anleger auf die Gefahren und ihr Totalverlustrisiko hingewiesen werden müssen. Wurde dieser Informationspflicht nicht nachgekommen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.“

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist übrigens keine Aufgabe des gewählten gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger. Dieser vertritt sie nur im Insolvenzverfahren. Für Anleger, die über das Insolvenzverfahren hinaus Ansprüche geltend machen möchten, hat die Kanzlei Brüllmann eine kostenlose Interessengemeinschaft gegründet. Durch die Bündelung von Informationen lassen sich die Interessen effektiv vertreten.

Mehr Informationen finden Sie unter bruellmann.de/faelle/rickmers-gruppe.

Foto: Pixabay

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