Achtung bei Fahrten an Samstagen: Ferienfahrverbot ist wieder aktiv

Vom ersten Samstag im Juli bis einschließlich dem letzten Samstag im August gilt auf ausgewählten Abschnitten der Bundesstraßen und Autobahnen das Ferienfahrverbot. Bei Missachtung des Gebots drohen seit diesem Jahr höhere Bußgelder.

In Deutschland hat die Hauptreisesaison begonnen, unzählige Bürger werden sich in den kommenden Wochen auf den Weg in ihren Urlaub machen und dabei auf den eigenen Pkw zurückgreifen. Als Folge ist auf den Straßen viel los, weshalb das Staurisiko auf vielen Streckenabschnitten signifikant ansteigt.

Ferienfahrverbot Fernverkehr LKWs
Ferienfahrverbot: Fernverkehr und LKWs betroffen

Lastwagen können den Verkehrsfluss bremsen und somit das Staurisiko zusätzlich erhöhen. Damit es zumindest auf ausgewählten Autobahn- und Bundesstraßenabschnitten an den Wochenenden ruhiger zugeht, greift das Ferienfahrverbot.

Es ist bereits in Kraft und es gilt jeden Samstag von 7.00 bis 20.000 Uhr. Zudem erlaubt es keine Fahrten auf ausgewählten Streckenabschnitten. Das Verbot ist von Anfang Juli bis Ende August gültig.

Das zur Entlastung des Ferienverkehrs bereits im Jahr 1985 eingeführte Fahrverbot betrifft alle Lkws mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen sowie aller Lkws mit Anhänger. Es ist anzumerken, dass Pkws mit Lkw-Zulassung nicht ausgenommen sind. Gerade für so manchen Handwerksbetrieb gilt es vorsichtig zu sein, da womöglich aus Unwissenheit ein Verstoß gegen die StVO begangen wird. Aber auch Privatpersonen, die beispielsweise ihren großen Geländewagen als Lkw zugelassen haben, müssen vorsichtig sein.

Missachtung des Verbots ist keine Option
Es kommt immer wieder vor, dass Unternehmen das Ferienfahrverbot bewusst missachten und ihre Fahrer trotzdem entsenden. Allerdings gehen sie damit ein hohes finanzielles Risiko ein – und das liegt seit diesem Jahr noch höher als in den Vorjahren.

Grund ist die Einführung des neuen Bußgeldkatalogs, der seit Mai dieses Jahres gilt. Im Rahmen der alten Regelung mussten Fahrer ein Bußgeld von 75 Euro sowie einen Punkt in Flensburg in Kauf nehmen, die Halter der Fahrzeuge wurden mit 380 Euro und ebenfalls einem Punkt bestraft. Weil ein Verstoß gegen das Gebot keine Gefährdung des Verkehrsgeschehens darstellt, gibt es keine Punkte mehr, weshalb im Gegenzug die Bußgelder angehoben wurden. Fahrer müssen bei Verstößen künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 120 Euro rechnen, die Fahrzeughalter mit satten 570 Euro.

Angesichts dieser hohen Geldbußen ist es sinnvoller, sich an das Verbot zu halten. Zumal dies nicht bedeuten muss, dass ein Verkehr mit Nutzfahrzeugen nicht möglich ist. Ein Ausweg besteht darin, auf Alternativrouten zu fahren. Dies mag zwar mehr Arbeit und höhere Kosten bedeuten, doch schlussendlich geht es nur um eine überschaubare Anzahl an Wochenenden.

Ausnahmen vom Ferienfahrverbot
Der Gesetzgeber hat Ausnahmen geschaffen, weshalb einige Unternehmen ihre Lkws trotzdem mit gutem Gewissen an den betroffenen Samstagen entsenden dürfen. Dies gilt für den Fall, dass frische Lebensmittel und deren Erzeugnisse transportiert werden. Für Leerfahrten, die hiermit in Verbindung stehen, gilt dasselbe.

Ebenso greift eine Ausnahme für den kombinierten Güterverkehr Straße / Schiene. Relevante Streckenabschnitte dürfen befahren werden, sofern vom Versender zum Verladehof oder vom Entladehof zum Empfänger gefahren wird. Dasselbe trifft für den kombinierten Güterverkehr Straße / Hafen zu. Zudem sind Fahrten im Umkreis von 150 Kilometern des Hafens gestattet, sofern er denn Ziel- oder Abfahrtsort ist.

Foto / Quellenbeleg: Image courtesy of Stuart Miles / FreeDigitalPhotos.net / http://trucksblog.autoscout24.de/rechtliches-sicherheit/ferienfahrverbote-fuer-lkw/

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